Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Iseli + Co. AG (nachfolgend ISELI) und ihren Kunden und Geschäftspartnern weltweit (nachfolgend „Besteller“) in der jeweils aktuellen Fassung.

§2 Angebot, Kostenvoranschlag

  1. Beschreibungen von Produkten im Internet, in Prospekten, Preislisten und ähnlichem sind ohne schriftliche Bestätigung von ISELI unverbindlich.

  2. Angebote und Offerten von ISELI sind freibleibend.

§3 Auftragserteilung

  1. Eine Bestellung gilt erst dann als von ISELI angenommen und der Umfang der Lieferung als festgelegt, wenn Sie von ISELI schriftlich durch eine Auftragsbestätigung bestätigt ist.

  2. Bei einer Bestellung zur sofortigen Lieferung, auch mündlich oder telefonisch, geltend die Lieferbedingungen von ISELI; hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung.

  3. ISELI behält sich ausdrücklich vor, den erhaltenen Auftrag an technischen Modifikationen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht anzupassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht. Vom Besteller nachträglich gewünschten Änderungen sind kostenpflichtig.

  4. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich ISELI Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorhergehende Zustimmung von ISELI nicht zugänglich gemacht werden.

  5. Die Vertragserfüllung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Der Besteller wird über eine allfällige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf direkten oder indirekten Verzugsschaden. ISELI ist jedoch in solchen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Preise und Zahlung

  1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich EXW (ab Werk) sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verpackung und Transportkosten trägt der Besteller und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

  2. Sofern ISELI nach Vertragsabschluss Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Bestellers erhält, ist ISELI berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Ebenfalls kann ISELI unter diesen Umständen noch nicht erfolgte Lieferungen ganz oder teilweise zurückhalten und / oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Die Zahlungskonditionen sind mangels besonderer Vereinbarung wie folgt:

  • Bei einem Auftragswert unter CHF 5000.00 ab Rechnungsdatum: innerhalb 30 Tage netto.

  • Bei einem Auftragswert über CHF 5000.00 gilt:

          30% bei Auftragsbestätigung
          50% zwei Wochen vor Liefertermin
          20% bei Schlussrechnung

         Zahlungsziel ist jeweils innert 10 Tagen ab Ausstellungsdatum.

§5 Lieferung

  1. Die von ISELI angegebene Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung zu laufen.

  2. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder an die Post, spätestens aber mit der Auslieferung aus dem Lager von ISELI, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten zu Lasten von ISELI gehen. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Bestellers und auf seine Kosten. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den dafür haftenden Firmen obliegt ausschliesslich des Bestellers.

  3. Die vereinbarte Lieferfrist wird, wenn immer möglich, eingehalten. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

  4. Die Angabe von Lieferzeiten durch ISELI ist grundsätzlich nicht Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht. Fristen und Termine gelten nur annährend, ausser sie sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert.

  5. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt (Krieg, Feuer, Streik, Betriebsstörungen des Vorlieferanten oder bei uns usw.) sowie unvorhersehbare behördliche Massnahmen, berechtigen ISELI, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  6. Das Recht von Teillieferungen wird ISELI ausdrücklich zugestanden.

  7. Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Geschäftsverkauf, Fusionen und dergleichen sind die bestehenden Verträge vom Rechtsnachfolger des Bestellers zu übernehmen.

  8. Die Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.

§6 Rücksendungen

  1. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang zu prüfen und allfällige Mängel, für die ISELI Gewähr leistet, innert 10 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich anzuzeigen.

  2. Rücksendungen werden nur nach vorhergehender Anzeige akzeptiert. Rücksendungen aufgrund von Falschbestellungen werden zu 60 % dem Besteller gutgeschrieben.

  3. Falschlieferungen können jederzeit retourniert werden. Es erfolgt eine volle Gutschrift.

  4. Die Rücksende- und Transportkosten trägt auch bei Rücksendungen stets der Besteller. Rücksendungen erfolgen stets erfolgen auf eigene Gefahr und Haftung des Bestellers.

§7 Montage, Inbetriebnahme

  1. Montage-, Inbetriebnahme- und Vorführungsarbeiten sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, gesondert und ohne Abzug zu vergüten. Vorbereitungs-, Reise- und Wartezeiten werden als Arbeitszeit verrechnet. Schon vor dem Eintreffen der Monteure von ISELI muss der erforderliche Unterbau fertiggestellt sein und die Geräte müssen am Aufstellungsplatz bereitliegen.

  2. Der Besteller verpflichtet sich, den Monteuren von ISELI die nötigen Hebezeuge, Hilfskräfte, Materialien, etc. rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen und zwar auch für den Fall, dass die Montage im Preis der einzelnen Lieferungen eingeschlossen oder für die Montage eine Pauschalsumme vereinbart ist. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so sind die von ISELI genannten Liefer-, Leistungs-, Montage- und Fertigstellungs-/ Inbetriebnahme-Termine hinfällig. Nachfolge Kosten werden dem Besteller verrechnet. Die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer Maschine müssen von Besteller getroffen werden, darunter fällt auch der elektrische Anschluss der Maschine.

§8 Haftung

ISELI schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen ISELI und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen, aus. ISELI haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Bestellers. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

§9 Gewährleistung / Mängel

  1. Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme oder Auslieferungsdatum.

  2. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferten Waren sofort nach Eingang zu prüfen und allfällige offensichtliche Mängel, für die ISELI Gewähr leistet, innert 10 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich anzuzeigen.

  3. Nicht erkannte Mängel sind unverzüglich nach der Kenntnisnahme schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von ISELI.

  4. Die Garantieleistung ist beschränkt auf die kostenlose Behebung des Mangels. Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt ISELI – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes.

  5. ISELI trägt außerdem die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten.

  6. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, ist der Besteller verpflichtet, ISELI die durch Prüfung der Beanstandung entstandenen Kosten auf der Grundlage der aktuellen Preisliste von ISELI zu ersetzen.

  7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:

  • Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von ISELI zu verantworten sind.

  • Bei natürlicher Abnutzung (Verschleiss) oder wenn der Liefergegenstand derart verändert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr erkennen lässt oder wenn der Besteller nach Einbau und Reparaturen an mangelhaften Teilen selbst Nachbesserungsarbeiten vornimmt oder vornehmen lässt, oder wenn der Besteller die für den Liefergegenstand geltenden Wartungs-  und  Bedienungsvorschriften missachtet und der Mangel entstanden ist.

  • Bei Schäden durch klimatische Einwirkungen.

  1. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, entfällt jegliche Gewährleistung von ISELI. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung von ISELI vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

  2. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder andere reine Vermögensschäden.

§10  Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von ISELI. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums erforderlich sind, mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ISELI mit Abschluss des Vertrages auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Adressänderungen sind zu melden.

  2. ISELI ist berechtigt, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf den Besteller auf dessen Kosten gegen Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweislich selber eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

§11  Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Besteller ein nicht ausschliessliches Recht eingeräumt, die Software, einschliesslich ihrer Dokumentationen, zu nutzen. Die Software darf nicht durch Dritte abgeändert werden.

§12  Mitteilungspflicht des Bestellers

Der Besteller teilt ISELI auf Verlangen umgehend mit, ob und gegeben falls an welches Unternehmen ein Weiterverkauf bzw. eine Übertragung gelieferter Maschinen stattfindet.

§13  Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

  2. Erfüllungsort von ISELI ist 6247 Schötz LU, Schweiz

  3. Der Gerichtsstand ist Willisau LU, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

  4. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung.

  5. Diese AGB gelten ab 1. März 2018.