AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten ab 1. Januar 2026 und ersetzen alle früheren Fassungen.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ISELI & Co. AG (nachfolgend «ISELI») und ihren Kunden und Geschäftspartnern weltweit (nachfolgend «Besteller») in der jeweils aktuellen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn ISELI ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

§2 Angebot, Kostenvoranschlag

Beschreibungen von Produkten im Internet, in Prospekten, Preislisten und Ähnlichem sind ohne schriftliche Bestätigung von ISELI unverbindlich.

Angebote und Offerten von ISELI sind freibleibend.

§3 Auftragserteilung

Eine Bestellung gilt erst dann als von ISELI angenommen und der Umfang der Lieferung als festgelegt, wenn sie von ISELI schriftlich mit einer Auftragsbestätigung bestätigt ist.

Bei einer Bestellung zur sofortigen Lieferung, auch mündlich oder telefonisch, gelten die Lieferbedingungen von ISELI; hierbei gilt der Lieferschein oder die Rechnung als Auftragsbestätigung.

ISELI behält sich ausdrücklich vor, den erhaltenen Auftrag an technische Modifikationen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht anzupassen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Vom Besteller nachträglich gewünschte Änderungen sind kostenpflichtig.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich ISELI Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorgängige Zustimmung von ISELI nicht zugänglich gemacht werden.

Die Vertragserfüllung erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Besteller wird über eine allfällige Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine Verspätung in der Ablieferung gibt dem Besteller weder das Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch Anspruch auf direkten oder indirekten Verzugsschaden. ISELI ist in solchen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§4 Preise und Zahlung

Sämtliche Preisangaben verstehen sich EXW (ab Werk, Incoterms® 2020), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verpackung und Transport trägt der Besteller; sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Erhält ISELI nach Vertragsabschluss Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse des Bestellers, ist ISELI berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Ebenso kann ISELI unter diesen Umständen noch nicht erfolgte Lieferungen ganz oder teilweise zurückhalten und/oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

Mangels besonderer Vereinbarung gelten folgende Zahlungskonditionen:

  • Auftragswert bis CHF 5’000.00: innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum
  • Auftragswert über CHF 5’000.00: 30 % bei Auftragsbestätigung, 50 % zwei Wochen vor Liefertermin, 20 % mit der Schlussrechnung; Zahlungsziel jeweils innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum

§5 Lieferung

Die von ISELI angegebene Lieferfrist beginnt mit dem Versand der Auftragsbestätigung.

Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder an die Post, spätestens aber mit der Auslieferung ab Lager von ISELI, geht die Gefahr auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn die Transportkosten zulasten von ISELI gehen. Versicherungen gegen Transportschäden werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen. Die Geltendmachung von Transportschäden gegenüber den haftenden Unternehmen obliegt ausschliesslich dem Besteller.

Die vereinbarte Lieferfrist wird, wenn immer möglich, eingehalten. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

Angaben zu Lieferzeiten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht. Fristen und Termine gelten nur annähernd, ausser sie sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Krieg, Feuer, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten oder bei ISELI) sowie unvorhersehbare behördliche Massnahmen berechtigen ISELI, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Teillieferungen sind zulässig.

Lieferungen auf Abruf sind ausdrücklich zu vereinbaren. Bei Geschäftsverkauf, Fusionen und dergleichen sind die bestehenden Verträge vom Rechtsnachfolger des Bestellers zu übernehmen.

Die Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten.

§6 Rücksendungen

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Eingang zu prüfen und allfällige Mängel, für die ISELI Gewähr leistet, innert 10 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich anzuzeigen.

Rücksendungen werden nur nach vorgängiger Anzeige akzeptiert. Rücksendungen aufgrund von Falschbestellungen werden dem Besteller zu 60 % gutgeschrieben.

Falschlieferungen können jederzeit retourniert werden; es erfolgt eine volle Gutschrift.

Die Rücksende- und Transportkosten trägt in jedem Fall der Besteller. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Haftung des Bestellers.

§7 Montage, Inbetriebnahme

Montage-, Inbetriebnahme- und Vorführungsarbeiten sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, gesondert und ohne Abzug zu vergüten. Vorbereitungs-, Reise- und Wartezeiten werden als Arbeitszeit verrechnet. Vor dem Eintreffen der Monteure von ISELI muss der erforderliche Unterbau fertiggestellt sein, und die Geräte müssen am Aufstellungsort bereitliegen.

Der Besteller stellt den Monteuren von ISELI die nötigen Hebezeuge, Hilfskräfte, Materialien usw. rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung, auch wenn die Montage im Preis enthalten ist oder eine Pauschale vereinbart wurde. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, entfallen die von ISELI genannten Liefer-, Leistungs-, Montage- und Inbetriebnahmetermine; daraus entstehende Folgekosten werden dem Besteller verrechnet. Die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme einer Maschine, einschliesslich des elektrischen Anschlusses, trifft der Besteller.

§8 Haftung

ISELI schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen ISELI und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. ISELI haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Bestellers. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

§9 Gewährleistung, Mängel

Die Gewährleistungsdauer beträgt 12 Monate ab Inbetriebnahme oder Auslieferungsdatum.

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Eingang zu prüfen und offensichtliche Mängel, für die ISELI Gewähr leistet, innert 10 Tagen nach erfolgter Lieferung schriftlich anzuzeigen. Nicht erkannte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich zu melden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ISELI über.

Die Gewährleistung beschränkt sich auf die kostenlose Behebung des Mangels. Ist die Beanstandung berechtigt, trägt ISELI die Kosten des Ersatzteils einschliesslich Versand sowie die Kosten des Aus- und Einbaus und der allenfalls erforderlichen Monteure und Hilfskräfte einschliesslich Reisekosten.

Erweist sich die Beanstandung als unberechtigt, ersetzt der Besteller ISELI die Kosten der Prüfung auf Grundlage der aktuellen Preisliste von ISELI.

Keine Gewähr wird insbesondere übernommen bei:

  • ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht ordnungsgemässer Wartung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund sowie chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen, sofern sie nicht von ISELI zu verantworten sind
  • natürlicher Abnutzung (Verschleiss) oder wenn der Liefergegenstand so verändert wurde, dass sich die Ursache des Mangels nicht mehr feststellen lässt, wenn der Besteller selbst Nachbesserungen vornimmt oder vornehmen lässt oder wenn er die Wartungs- und Bedienungsvorschriften missachtet
  • Schäden durch klimatische Einwirkungen

Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäss nach, entfällt jegliche Gewährleistung von ISELI. Gleiches gilt für Änderungen am Liefergegenstand ohne vorherige Zustimmung von ISELI.

In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder andere reine Vermögensschäden.

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ISELI. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutz des Eigentums mitzuwirken. Insbesondere ermächtigt er ISELI mit Vertragsabschluss, den Eigentumsvorbehalt auf seine Kosten in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften eintragen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Adressänderungen sind zu melden.

ISELI ist berechtigt, die Ware bis zum Eigentumsübergang auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl und sonstige Schäden zu versichern, sofern der Besteller nicht nachweislich selbst eine solche Versicherung abgeschlossen hat.

§11 Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, erhält der Besteller ein nicht ausschliessliches Recht, die Software einschliesslich ihrer Dokumentation zu nutzen. Die Software darf nicht durch Dritte verändert werden.

§12 Mitteilungspflicht des Bestellers

Der Besteller teilt ISELI auf Verlangen umgehend mit, ob und gegebenenfalls an welches Unternehmen gelieferte Maschinen weiterverkauft oder übertragen werden.

§13 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für allfällige Regelungslücken.

Erfüllungsort ist 6247 Schötz LU, Schweiz.

Gerichtsstand ist Willisau LU, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

ISELI & Co. AG · Luzernerstrasse 31 · 6247 Schötz · Schweiz